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"Aushilfen" ab 2011

 


SOZIALVERSICHERUNG


GERINGFÜGIG

< €   28,72/Tag¹
< € 374,02/Mo.¹

NORMALFALL









LOHN-
STEUER


                 VORÜBERGEHEND
                < 1 Woche
                + körperlich
                + max. € 55,-/Tag 
                   
bzw € 220,-/Wo.


2 % LSt

+ 1,4 % UV2)

+ 16,4 % DG-Abgabe2)
wenn Summe aller
Geringf > 561,03/Monat


2 % LSt

 

+ Vollversicherung SV






NORMALFALL


LSt normal

+ 1,4 % UV2)

+ 16,4 % DG-Abgabe2)
wenn Summe aller
Geringf > 561,03/Monat

+ 1,53 % MVK

wenn > 1 Mo


LSt normal



+ Vollversicherung SV



+ 1,53 % MVK

wenn > 1 Mo

  1. Die Grenze € 28,72/Tag gelangt bei allen Beschäftigungsverhältnissen, die für kürzere Zeit als 1 Kalendermonat vereinbart wurden und bei fallweiser Beschäftigung zur Anwendung. Die Grenze € 374,02/Monat gelangt bei Beschäftigungsverhältnissen mit unbestimmter Dauer od. vereinbarter Dauer von länger als 1 Kalendermonat zur Anwendung. Achtung: falls länger als 1 Monat beschäftigt, fallen zusätzlich Beiträge an die MVK in Höhe von 1,53 % an.

  2. DG-Anteil beträgt für geringfügig beschäftigte Arbeiter/Angestellte/freie DN: 16,4 % DGA + 1,4 % UV = 17,8 % insgesamt; zu zahlen 1x jährlich, wenn Summe der geringfügigen Entgelte > € 561,03/Monat;

    für DN ab dem 60. Lebensjahr entfällt die UV von 1,4 %.
    DN zahlt selbst DN-Anteil, wenn er aufgrund mehrerer geringfügiger Beschäftigungen die Geringfügigkeitsgrenze überschreitet:
    • Angestellte und freie DN, die Angestelltentätigkeit verrichten    → 13,65 %
    • Arbeiter und freie DN, die Arbeitertätigkeiten verrichten              → 14,20 %.
    • Angestellte und Arbeiter und ab 1.1.2008 auch freie DN zusätzlich 0,5 % Arbeiterkammerumlage

Gewährleistung: Bitte haben Sie Verständnis, dass wir für unsere (hier naturgemäß nur kurz gefassten) Hinweise und Berechnungen keine Gewähr übernehmen können. Verantwortungsvolle Beratung muss alle Umstände des Einzelfalles beachten!