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Arbeitnehmerförderung bis 31.12.2010

Förderung von Aus- und Weiterbildungskosten für ArbeitnehmerInnen durch den WAFF

 

Der Wiener Arbeitnehmerförderungsfonds (WAFF) fördert befristet Kurskosten für eine berufliche Weiterbildung mit 50 % der Kurskosten bis zu maximal € 1.000,-.

 

Voraussetzungen

 

   

Antragstellung

 

Der Antrag auf Förderung ist spätestens innerhalb von drei Monaten nach Abschluss der Aus- und Weiterbildung an den WAFF zu übermitteln.

 

Dem Antrag sind folgende Beilagen anzuschließen:

 

Quelle: http://www.waff.at/ 

 

Gewährleistung: Bitte haben Sie Verständnis, dass wir für unsere (hier naturgemäß nur kurz gefassten) Hinweise und Berechnungen keine Gewähr übernehmen können. Verantwortungsvolle Beratung muss alle Umstände des Einzelfalles beachten!