Arbeitnehmerförderung bis 31.12.2010
Förderung von Aus- und Weiterbildungskosten für ArbeitnehmerInnen durch den WAFF
Der Wiener Arbeitnehmerförderungsfonds (WAFF) fördert befristet Kurskosten für eine berufliche Weiterbildung mit 50 % der Kurskosten bis zu maximal € 1.000,-.
Voraussetzungen
- Arbeitnehmer/Innen mit Hauptwohnsitz in Wien
- Kursbeginn zwischen 1.08.2010 und 31.12.2010
- Kursende bis 31.08.2011
- Fördermittel müssen noch vorhanden sein (es stehen drei Millionen Euro für mehr als 3.500 Personen zur Verfügung)
Antragstellung
Der Antrag auf Förderung ist spätestens innerhalb von drei Monaten nach Abschluss der Aus- und Weiterbildung an den WAFF zu übermitteln.
Dem Antrag sind folgende Beilagen anzuschließen:
- Nachweis des Arbeitnehmer/Innen Status (Gehaltszettel, Kopie Arbeitsbestätigung, etc.)
- Kursbesuchsbestätigung
- Meldebestätigung
- Zahlungsnachweis
Quelle: http://www.waff.at/
Gewährleistung: Bitte haben Sie Verständnis, dass wir für unsere (hier naturgemäß nur kurz gefassten) Hinweise und Berechnungen keine Gewähr übernehmen können. Verantwortungsvolle Beratung muss alle Umstände des Einzelfalles beachten!